| Valuta |
1. Bezeichnung im internationalen Geldhandel für das Währungsgeld eines Landes. Meist wird sie für ausländische Währungen angewendet.
2. Wertstellung eines Postens auf einem Konto, z.B. der Tag von dem an ein Betrag verzinst wird (Valutierung).
3. Valuta-Papiere sind auf eine ausländische Währung lautende Wertpapiere z.B. Valuta-Anleihen, von deutschen Schuldnern ausgegebene, auf ausländische Währung lautende Schuldverschreibungen. |
| Verfallstag |
Gemeint ist das Auslaufdatum für Optionen, Index-Optionen oder Index-Futures. Verfallen alle drei Derivattypen am gleichen Tag, spricht man auch vom "Hexensabbath" oder "Triple Witching Day" (Dreifacher Verfallstag). Viermal im Jahr gibt es diesen gemeinsamen Verfall der Derivate zum gleichen Zeitpunkt und zwar an dem dritten Freitag der Monate Juni, September, Dezember und März. Besonders beachtet wird der Dreifache Verfallstag, weil es häufig zu starken Ausschlägen in den Kursen bzw. zu hohen gehandelten Volumina an der Börse führt. |
| Verfügbarkeit |
Eine KAG ist dazu verpflichtet, Anteile eines offenen
Fonds börsentäglich zurückzunehmen. Außer bei offenen Immobilienfonds. Andere Kündigungsfristen gibt es bei Anlagen nach dem 936 DEM-Gesetz (Vermögensbildungsgesetz). |
| Vergleichsindex (Benchmark/ Vergleichsmaßstab) |
Die Entwicklung eines bestimmten Index, der einem
Fonds als Vergleichsbasis für die Wertentwicklung dient.
Ziel eines Fonds ist es, den
Vergleichsindex zu übertreffen. |
| Verkaufsprospekt |
Enthält Angaben zur Beurteilung eines Investmentfonds. Muss beim Kauf mit dem Rechenschaftsbreicht ausgehändigt werden. |
| Vermögensaufstellung |
Liste über alle Vermögensgegenstände des Fondsvermögens an einem bestimmten Stichtag. Wird im Rechenschafts- und Halbjahresbericht veröffentlicht. |
| Vertragsbedingungen |
Die Vertragsbedingungen regeln das
Rechtsverhältnis zwischen Anleger und KAG und müssen vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen genehmigt werden. |
| Vertriebszulassung |
Wenn eine Fondsgesellschaft ausländische Fondsanteile zum Kauf anbieten will, muss das das Bundesaufsichtsamt für das
Kreditwesen genehmigt haben. |
| Verwaltungsvergütung |
Gebühr, die die Investmentgesellschaft für die Fondsverwaltung bekommt. |
| Volatilität |
Schwankungsmaß von Aktien-, Devisenkursen und Zinssätzen oder sogar ganzen Märkten. Vielfach wird die Volatilität durch die Standardabweichung der relativen Kursdifferenzen (auf ein Jahr bezogen) berechnet. Als Kennzahl wird häufig "Beta" verwandt. Aus historischen Daten kann der Risikogehalt ermittelt werden. |