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Teil 9: Das Finanzamt tradet mit

Körperschaftssteuer (KSt) 30% der Bruttodividende oder 3/7 der Bardividende
Die Körperschaftsteuer ist die Einkommenssteuer für juristische Personen, beispielsweise eine AG oder GmbH. Durch einen ausreichenden Freistellungsauftrag wird eine Doppelbesteuerung bei Aktiengesellschaft und Aktionäre vermieden. Ansonsten tritt das Anrechnengsverfahren in Kraft, das eine Mehrfachbelastung ausgeschütteter Gewinne einer Körperschaftssteuer verhindert. Beim Aktionär wird die bei der Körperschaft erhobene Körperschaftssteuer auf die Einkommenssteuer angerechnet.

Zinsabschlagssteuer (ZaSt) 30% (Zinsen aus Sparguthaben) bzw. 35% z.B. bei Tafelgeschäften
Die Zinsabschlagsteuer ist eine Unterform der Kapitalertragssteuer, also eine Anzahlung auf die spätere Einkommenssteuer. Sie wird für die zugeflossenen Zinserträge direkt durch die Bank an das Finanzamt abgeführt, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt oder die Zinserträge höher als dieser sind.

Solidaritätszuschlag (SolZ) 5,5% in Höhe der zu entrichtenden Kapitalertrag-, oder Körperschaftssteuer
Von den Steuern auf die Dividenden und Zinserträge (KSt und ZaSt) werden noch einmal 5,5 Prozent einbehalten.

Übersteigt der Steuerabzug die Einkommenssteuer, wird der überschüssige Saldo vom Finanzamt erstattet. Es erfolgt:

  1. Eine vorläufige Steuererhebung per Abzugsverfahren und
  2. Besteht die Einkommenssteuererklärungs-Pflicht auch, wenn die Einkünfte bereits einem Abzug unterlagen.

Berechnung von Spekulationsgewinnen

Aus einem Aktienbestand werden Aktien verkauft, die nicht zur gleichen Zeit geordert wurden:

Beispiel:
Im Depot befinden sich am 31. Mai 1998 200 Aktien zum Anschaffungspreis von 100 Euro. Weitere 200 Aktien der gleichen Sorte kommen zu folgenden Zeitpunkten und Kosten dazu:

01.03.99 - 50 Aktien à 20 Euro
15.07.99 - 150 Aktie à 40 Euro

Werden am 01. August 1999 280 Aktien aus dem Depot für 12.600 Euro veräußert, bedeutet dies, daß nur 80 Aktien innerhalb der Spekulationsfrist geordert wurden, da für die 200 Aktien Altbestand feststeht, daß sie außerhalb der Spekulationsfrist angeschafft wurden.

Berechnung:

01. März 1999 50 Stück à 20,00
15. Juli 1999 150 Stück à 40,00
50 Stck. à 20 Euro = 1.000 Euro
150 Stck. à 40 Euro = 6.000 Euro    7.000 Euro
Durchschnittspreis je Stück (7.000 Euro: 100 Euro)           35 Euro

Berechnung des Spekulationsgewinnes:

Anschaffungskosten (80 Stck. x 35 Euro)       2.800 Euro
Erlös (12.600 Euro : 140 Euro) x 80 Stck.       3.600 Euro
Spekulationsgewinn (3.600 Euro - 2.800 Euro)       800 Euro

Wenn nur 200 Aktien verkauft werden, müssen diese nicht versteuert werden, da sie Altbestand sind, also außerhalb der Spekulationsfrist verkauft wurden.

weiter mit Teil 9

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