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Das Last-In-First-Out-Verfahren ist out Dieses Verfahren für Wertpapiere aus einem Sammeldepot (wenn man einen Wert nachkauft und dann später Teile des Bestandes verkauft werden, werden steuerrechtlich immer die zuletzt gekauften Aktien zuerst verkauft) gilt seit einem Bundesfinanzhofurteil 1993 nicht mehr! Spekulationsgewinne aus Depotgeschäften werden jetzt mit Hilfe von Durchschnittswerten innerhalb der Spekulationsfrist ermittelt. Schlupfloch: Es können Verlustvorträge seit 1.1.99 mit in das nächste Jahr genommen werden! Hat man z.B 1999 einen Verlust von 2.500 Euro realisiert, kann dieser in 2000 gegen die dann evtl. erzielten Gewinne gegengerechnet werden!
TIPP:
Schlupfloch: Steuerfreiheit Kursgewinne sind steuerfrei, wenn die sogenannte Spekulationsfrist eingehalten wird. Das bedeutet seit 1.1.99, wenn zwischen An- und Verkauf der Aktien mehr als ein Jahr liegt. Ist die Zeitspanne kürzer und waren die Gewinne höher als 499 Euro, sind sie zu versteuern. Einkünfte aus Kapitalvermögen Die Einkünfte aus Kapitalvermögen bestehen für den Aktionär aus:
Die Dividende Eine Dividende ist die Gewinnausschüttung der Unternehmen, die wenn überhaupt, einmal jährlich erfolgt. Dividenden werden wie Zinsen von festverzinslichen Wertpapieren behandelt! Das Einrichten eines Freistellungsauftrags ist zu empfehlen!
Beispiel:
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