|
|
![]() |
Disclaimer Anzeigen & Mediadaten |
||||||||||||||||||||
Trends & Stories Trading-Strategien Grauzone OS-Handel Ratgeber Börsengurus Event-Kalender
Daytrader-Test
Aktien & Börse Optionsscheine Technische Analyse
Transaktionsgebühren Zinssätze Kurssysteme Ausserbörslicher Handel
Neuemissionen 99-02 Konjunkturdaten Umfragen |
Dividenden-Schlupflöcher Um hierfür einer Steuerzahlung aus dem Weg zu gehen, gibt es nur eine Möglichkeit: Man muß die Aktie vor dem Tag der Dividendenauschüttung verkaufen! Also die Dividende nicht ausgezahlt bekommen. In der Regel fällt ein Aktienkurs auch in Höhe der Dividende. Nach der Ausschüttung kann der Wert wieder zurückgekauft werden. Beispiel: Man kauft eine Aktie am 05.05.2001 für 50 Euro. Dividendentermin ist am 10.03.2002. Die Höhe der Dividende beträgt dann 5 Euro. Nun verkauft man die Aktie am 09.03.2002 für 55 Euro und kauft sie nachdem die Dividende bezahlt wurde mit Abschlag zurück, also theoretisch für 50 Euro (55 - 5 Euro Dividende). Diese Umgehung funktioniert aber nur alle zwei Jahre, da man sonst innerhalb der Spekulationsfrist verkauft!
Die Bruttodividende = entspricht 100 Prozent des Gewinnes vor Körperschaftssteuer Betrag vor Erstellung der Ausschüttungsbelastung. Von diesem wurden weder KSt noch KESt abgezogen.
Beispiel:
Reicht der Freibetrag aus oder liegt eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor, so bekommt der Kunde die Bruttodividende zurück. Das heißt: KESt, und SolZ werden nicht abgezogen. Die KSt (3/7 der Bardividende) wird gutgeschrieben. Schlupfloch: Steuerfreiheit bei Dividenden: Legen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag vor. Dann bekommen Sie bis zur Freigrenze die volle Dividende samt Körperschaftssteuer ausbezahlt. Schlupfloch: KSt-Gutschrift für Aktiengesellschaften Wenn die AG die Dividende aus Einlagen der Anteilseigner entrichtet, entfällt für die Dividende die KSt-Belastung ganz. zurück zur Fit für die Börse - Startseite
http://www.tradewire.de |
|