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Teil 9: Das Finanzamt tradet mit

Der Freistellungsauftrag

Dem Anleger werden in einer bestimmten Höhe Kapitalerträge ohne Abzug von Zinsabschlagssteuer, Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und Körperschaftsteuer vergütet. Aber: Ausländische Quellensteuer wird nicht mit dem Freistellungsauftrag vergütet.

Die Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB)

Sie wird auf Antrag erteilt, wenn der Freistellungsauftrag voraussichtlich nicht in Betracht kommt. Das gilt für Personen, die kein, beziehungsweise ein geringes Einkommen (Einkommensgrenzen erfahren Sie beim Finanzamt) Kalenderjahr erwarten, welches nicht zu versteuern ist.
Die NVB erfüllt den gleichen Zweck wie der Freistellungsauftrag, hat aber keine Betragsbegrenzung. Sie kann nur vom "Wohnsitzfinanzamt" und für das laufende und die beiden darauffolgenden Jahre ausgestellt werden. Eine Zinsabschlagsfreistellung durch die NVB gilt nur für deutsche Wertpapiere.

Anlagen im Ausland

Bei ausländischen Wertpapieren fällt i.d.R.die Quellensteuer an, außer beispielsweise in Großbritannien und Irland. Auf Antrag (bei deutschen Banken erhältlich) bieten z.B. die USA und Japan einen ermäßigten Quellensteuer an. Falls deutsche Einkommensteuer auf die Auslandsdividenden entfällt, wird die Quellensteuer darauf angerechnet.

Steuerausländer

Ausländer, die in Bundesrepublik Einkünfte erzielen unterliegen gemäß §§ 1 IV; 49 ff. EStG einer beschränkten Einkommenssteuerpflicht

Werbungskosten

Werbungskosten, die bei Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden sind Aufwendungen, die dem Erwerb, der Sicherung und dem Erhalt von Kapitaleinnahmen dienen.

Beispiele:

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