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Teil 9: Das Finanzamt tradet mit

Schuldzinsen

Sind Schuldzinsen einkommensteuerlich abzugsfähig, wenn das Aktiendepot halb und halb aus Eigen- und Fremdkapital finanziert ist?

Werbungskosten werden bei der Einkunftsart abgezogen, bei dersie entstanden sind. Wird die Schuldaufnahme genutzt, um Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erzielen, und werden die aufgenommenen Fremdmittel auch dazu verwendet, sind Schuldzinsen Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Ob die Schuldzinsen als Werbungskosten geltend gemacht werden können, wird im einzelnen Fall entschieden. Werbungskosten können nicht geltend gemacht werden, wenn eine Kapitalanlage hauptsächlich erworben wird, um nicht steuerbare Wertsteigerungen zu erzielen, d.h. wenn die Aktien erst nach der Spekulationsfrist verkauft werden.

Der Steuerpflichtige muß auch angeben, daß zum Anlage-Ende ein Überschuß der Einnahmen über die Ausgaben erwartet wird, d.h. Gewinn erwartet wird.
Wenn beispielsweise ein teilweises fremdfinanziertes Aktiendepot unterhalten wird, bei dem fast ausschließlich Gewinne aus nicht steuerbaren Wertsteigerungen erzielt werden, können keine Schuldzinsen abgezogen werden.

Zu guter Letzt

Beim Spekulieren sollten Sie die Steuer nicht zu sehr im Auge behalten, da das sonst eine gewisse Spontanität kosten könnte, die teurer kommen könnte, als die gesparte Steuer, die der Fiskus abgreift. Für das gezielte Steuernsparen bei großen Geldanlagen empfiehlt sich immer der Rat eines Fachmannes.

Teil 10: Die 10 Gebote für erfolgreiche Einsteiger

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