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Wie kann ich mich gegen entgangene Gewinne, entstandene Verluste durch Systemausfälle oder andere Schwierigkeiten bei meinem Discountbroker wehren?

Marlis K. aus Hannover

Darüber ärgern sich häufig eine Menge Trader. Das damalige Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel hatte nach dem hohen Orderaufkommen im Jahr 2000 deshalb schon einige Discountbroker ermahnt, sich besser auf einen eventuellen Kundenansturm vorzubereiten und die technischen Systeme zu warten und zu erweitern.

Auch versuchen die Anbieter zum Teil mit fadenscheinigen Begründungen oder der so genannten "Mistrade"-Regelung von Geschäften (z.B. beim Direkthandel mit den Emittenten) zurückzutreten. Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen! Denn eine Schlichtung beim Ombudsmann beim Bundesverband der deutschen Banken (s.u.) beispielsweise ist kostenlos und bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro für die Banken verbindlich und nicht anfechtbar.

Also lassen Sie sich auf keinen Fall abwimmeln oder sogar einschüchtern (denn immerhin liegt ja Ihr Guthaben auf dem Konto, das Sie auch zwischenzeitlich weiterbenutzen möchten)! In vielen Fällen und auch in Gerichtsurteilen aus den vergangenen zwei Jahren haben Anleger immer wieder Ihr Recht bekommen, obwohl die Banken zunächst zu keiner Leistung bereit waren.

Das müssen Sie tun:
Zunächst halten Sie alle Daten, wenn möglich, fest. Suchen Sie Zeugen, die die Probleme bestätigen können (Freunde, Chatrooms, Boards). Notieren Sie Kurse, die an der Börse ausgeführt wurden und die entsprechenden Umsätze dazu. Schreiben Sie sich auch Ihre Aufträge bei dem Discountbroker genau auf und machen Sie wenn möglich eine Bildschirmkopie ("Screenshot") von dem Orderscreen. Drucken Sie alles aus und machen Sie ihre Ansprüche telefonisch und schriftlich per Fax oder besser per Einschreiben/ Rückschein bei dem Discountbroker umgehend geltend. Denken Sie auch daran, sich die Namen aller telefonischen Gesprächspartner zu notieren. Sollte die Bank entgangene Gewinne oder sogar entstandene Verluste nicht regulieren wollen, bleiben Ihnen noch weitere Möglichkeiten.
Sie können sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Adresse s. unten) beschweren. Zwar bietet das Amt keine Hilfe in Einzelfällen, doch sind hier die Mitarbeiter sehr hellhörig, wenn es um Probleme bei Discountbrokern, die Ausfälle des ganzen Systems oder immer wieder auftretenden Geschäftsrücktritten bei den Banken handelt.
Wenden können Sie sich auch an den Ombudsmann beim Bundesverband deutscher Banken. Dort werden konkrete Fälle behandelt und man versucht, sie zu schlichten. Hilft auch dieser nicht weiter, so bleibt Ihnen nur noch der Weg über Ihren Rechtsanwalt.

Beschwerdeplan:

  • Zeugen suchen
  • Kurse notieren, die an der Börse ausgeführt wurden und die entsprechenden Umsätze
  • Aufträge bei dem Discountbroker genau aufschreiben
  • Bildschirmkopie machen
  • Ansprüche telefonisch und schriftlich geltend machen
  • Namen aller telefonischen Gesprächspartner notieren
und wenn nötig:
  • bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beschweren
  • an den Ombudsmann beim Bundesverband deutscher Banken wenden

Adressen:

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